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Wer bezahlt?

Wer bezahlt?

Chiropraktorinnen und Chiropraktoren sind gemäss Gesetz – unter anderem gemäss Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz MedBG) – selbständige Medizinalpersonen. Somit übernimmt die obligatorische Grundversicherung der Krankenkassen die Kosten für die chiropraktische Behandlung als Pflichtleistung. Dasselbe gilt für die Unfall-, die Militär- und die Invalidenversicherung.

Patientinnen und Patienten benötigen in der Regel keine Überweisung eines Haus- oder Spezialarztes, um eine chiropraktische Praxis zu konsultieren.

Wer allerdings Mitglied eines Hausarztmodelles oder eines Gesundheitszentrums (HMO) einer Krankenkasse ist, hat keine freie und direkte Arztwahl mehr und bittet die Hausärztin oder den Hausarzt um eine Überweisung.